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Rechtliche Situationen

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Beitrag  Zimpi So 10 Feb 2008 - 23:59

Deutschland

Paintball Markierer dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden und müssen eine entsprechende Kennzeichnung besitzen.[3] Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, umfriedeten Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z. B. Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss nach außen dringt (z. B. Fangnetz). Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz, in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt.[4] Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet. Bei einem solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes. Beim Transport müssen sich die Markierer in einem verschlossenen Behältnis befinden, müssen getrennt von der Munition transportiert werden und dürfen nicht schussbereit sein, d. h. mit nur wenigen Handgriffen fertiggeladen sein.

Oesterreich

Der Paintballsport darf in Oesterreich erst ab dem 18. Lebensjahr ausgeübt werden. Mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten dürfen Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr Paintball spielen. Das Paintballspiel ist nur auf eigens dafür genehmigten Spielfeldern gestattet.

Schweiz

Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, so genanntem umfriedeten, Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z. B. Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss nach außen dringt (z. B. Fangnetze, mind. 3 m hoch). Das Spielen beispielsweise im öffentlichen wie auch in privaten Wald verstößt somit gegen das Waffen-, Natur-, und Jagdgesetz. Auf Anzeige wird wegen Gefährdung Dritter, Störung von Wildtieren und Umweltverschmutzung durch die Farbe, ermittelt. Bußen bis 5000 CHF und bedingten Gefängnisstrafen sind möglich. Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet, zudem müssen die nötigen Genehmigungen von Gemeinden und Behörden erteilt werden. Diese Gelände werden genaustens geprüft, und durch Spezialisten abgenommen. Erfüllt ein Spielfeld die Anforderungen, wird es zum Spielen freigegeben.

MfG Sonic
Zimpi
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