Waffengesetz 12.12.08
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Daniel Kobel
Diddli
Töm
Honegger
8 verfasser
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Waffengesetz 12.12.08
Naja kommt sicher nicht ganz Ohne grund hier rein, wie es wohl ahnen lässt, oder schon Gelesen wurde, fällt ein nomraler Paintball Markierer NEU unter das "Waffengesetz", was heisst jeder dürfte seinen Markierer Anmelden usw.
Ich mag jetzt nicht alles schreiben also KOPIERE ICH ES:
Am 12 Dezember ist das neue Waffengesetz aufgrund des Schengenabkommens in Kraft getreten.
Dieses reglementiert den Besitz und Handel aller Art komplett neu.
Gemäss ersten Abkläreungen mit FEDPOL und der Kantonspolizei Zug ergeben sich für uns Paintballer folgende Neuigkeiten:
- Markierer welche eine Mündungsenergie von weniger als 7.5 Joule haben (214 FPS) gelten weiterhin nicht als Waffen und können frei gekauft, gehandelt und besessen werden.
- Markierer welche eine höhere Mündungsenergie als 7.5 Joule haben gelten als Druckluftwaffen.
- Druckluftwaffen sind beim kantonalen Waffenbüro meldepflichtig
- Für den Besitz einer Druckluftwaffe ist ein Waffenerwerbschein pflicht
- Für den Verkauf einer Druckluftwaffe ist eine entsprechende Handelslizenz nötig welche anhand einer theoretischen Prüfung erworben werden kann
- Der Verkauf von Druckluftwaffen ist nur an Personen zulässig die das 18. Lebensjahr erreicht haben
- Markierer die mit einer realen Waffe verwechselt werden können unterligen dem Gesetz für Anscheinwaffen.
Hierzu eine kleine Deklaration von Frau Rusterholz vom FEDPOL:
Zitat:
Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen sind mit Feuerwaffen verwechselbar, wenn sie auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Prüfung die Verwechselbarkeit erkennt.
- Für die Aus-/Einfuhr von Druckluftwaffen ist eine entsprechende Bewilligung einzuholen. Dies bedeutet dass die Einfuhr von Material aus Deutschland relativ problemlos geschehen dürfte da dort die entsprechenden Richtlinien schon länger gültig sind, und die Markierer auch entsprechend gestempelt werden. Bei der Einfuhr von Material aus z.B. den USA dürften in Zukunft vermehrt administrative Aufwände entstehen. Zudem muss sichergestellt sein dass diese Markierer eine tiefere Mündungsenergie als 7.5 Joule haben damit es keinen illegalen Waffenimport gibt !
Dies Fakten erklären auch warum der Zoll aktuell wesentlich länger für die Zollabfertigung von Paintballmarkierern benötigt.
Somit gelten in der Schweiz per 12 Dezember die gleichen Richtlinien wie sie z.B. in Deutschland gelten!
Weitere Infos zum Thema findet ihr mit folgenden Link:
Brochure zum neuen Waffengesetz :
ICH BIN EINE Brochure
Quelle: ich bin die quelle 1
Offizielle Quelle
Da es ziemlich unklar ist mache ich mich morgen mal auf den Weg für genauere Infos, direkt bei Waffenhändlern:)
MFG HONEGGER
Ps Danke für die INFO TömTöm (Eigentliche quelle von mir:D )
Ich mag jetzt nicht alles schreiben also KOPIERE ICH ES:
Am 12 Dezember ist das neue Waffengesetz aufgrund des Schengenabkommens in Kraft getreten.
Dieses reglementiert den Besitz und Handel aller Art komplett neu.
Gemäss ersten Abkläreungen mit FEDPOL und der Kantonspolizei Zug ergeben sich für uns Paintballer folgende Neuigkeiten:
- Markierer welche eine Mündungsenergie von weniger als 7.5 Joule haben (214 FPS) gelten weiterhin nicht als Waffen und können frei gekauft, gehandelt und besessen werden.
- Markierer welche eine höhere Mündungsenergie als 7.5 Joule haben gelten als Druckluftwaffen.
- Druckluftwaffen sind beim kantonalen Waffenbüro meldepflichtig
- Für den Besitz einer Druckluftwaffe ist ein Waffenerwerbschein pflicht
- Für den Verkauf einer Druckluftwaffe ist eine entsprechende Handelslizenz nötig welche anhand einer theoretischen Prüfung erworben werden kann
- Der Verkauf von Druckluftwaffen ist nur an Personen zulässig die das 18. Lebensjahr erreicht haben
- Markierer die mit einer realen Waffe verwechselt werden können unterligen dem Gesetz für Anscheinwaffen.
Hierzu eine kleine Deklaration von Frau Rusterholz vom FEDPOL:
Zitat:
Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen sind mit Feuerwaffen verwechselbar, wenn sie auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Prüfung die Verwechselbarkeit erkennt.
- Für die Aus-/Einfuhr von Druckluftwaffen ist eine entsprechende Bewilligung einzuholen. Dies bedeutet dass die Einfuhr von Material aus Deutschland relativ problemlos geschehen dürfte da dort die entsprechenden Richtlinien schon länger gültig sind, und die Markierer auch entsprechend gestempelt werden. Bei der Einfuhr von Material aus z.B. den USA dürften in Zukunft vermehrt administrative Aufwände entstehen. Zudem muss sichergestellt sein dass diese Markierer eine tiefere Mündungsenergie als 7.5 Joule haben damit es keinen illegalen Waffenimport gibt !
Dies Fakten erklären auch warum der Zoll aktuell wesentlich länger für die Zollabfertigung von Paintballmarkierern benötigt.
Somit gelten in der Schweiz per 12 Dezember die gleichen Richtlinien wie sie z.B. in Deutschland gelten!
Weitere Infos zum Thema findet ihr mit folgenden Link:
Brochure zum neuen Waffengesetz :
ICH BIN EINE Brochure
Quelle: ich bin die quelle 1
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Da es ziemlich unklar ist mache ich mich morgen mal auf den Weg für genauere Infos, direkt bei Waffenhändlern:)
MFG HONEGGER
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Honegger- Routiner
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Re: Waffengesetz 12.12.08
So viel ich bis jetzt raus gefunden habe ... sollte es eigendlich keine probleme für die ü18 geben ... da für uns das spielen in anderen ländern noch nicht aktuell ist, was mir mehr sorge macht ist das bezühlich unter 18, der stand der dinge im moment ist das ICH und alle andern im team die einen Markierer besitzten und unter 18 sind sich einer straftad schuldig machen ...
Re: Waffengesetz 12.12.08
Das ist so auch falsch töm! Wenn du einen Markierer auf 214 FPS eingestellt hast, (weniger als 7,5joule) musst du ihn auch nicht als waffe melden! Aber der Markierer muss auch so eingestellt sein oder versehen sein das sie nicht über 214 geht damit du keine straftat begehst, mit irgent einer Art blombe oder so, aber frag mich was besseres
MFG Honegger
MFG Honegger
Honegger- Routiner
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Re: Waffengesetz 12.12.08
blombir du mal meine mini ich finde das neue gesetz einfach sinnlos ... naja werde die mal die ich noch vor 18 paintall spiele halt illegal spielen löl
Re: Waffengesetz 12.12.08
XD mir ists eigentlich pippe egal , sollange niemand was sagt....
Diddli- Routiner
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Re: Waffengesetz 12.12.08
Was ist jetzt???
Darf ich vor 18 Jahren noch nicht Paintball spielen???
Darf ich vor 18 Jahren noch nicht Paintball spielen???
Daniel Kobel- Mitglied
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Re: Waffengesetz 12.12.08
Daniel Kobel schrieb:Was ist jetzt???
Darf ich vor 18 Jahren noch nicht Paintball spielen???
So wie ich das verstanden habe:
Ja, wenn dein Markierer auf mehr als 214 fps eingestellt ist.
Nein, wenn es darunter ist.
So ganz verstehen und begreiffen tut das glaub ich noch keiner...
nAdIja- Foren As
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Re: Waffengesetz 12.12.08
Meinst du nicht eher "Nein, wenn es darüber ist"?nAdIja schrieb:
Ja, wenn dein Markierer auf mehr als 214 fps eingestellt ist.
Nein, wenn es darunter ist.
Ohweeh...ich komm auch net ganz nach
Re: Waffengesetz 12.12.08
Also für alle die unter 18 sind und den markierer vor dem 12.12.2008 gekauft haben, die sind im moment in einer gesetzlichen grauzone ... und für alle andern gilt im moment das gesetz das am 12.12.2008 in kraft getreten ist ... so viel ich weis wird aber dort schon an einer revision gearbeitet ...
Re: Waffengesetz 12.12.08
Das heisst wenn ich am Stefan seinen Markierer abkaufe habe ich den Markierer vor dem neuen Jahr gekauft,dann können sie mir nichts antun???
Daniel Kobel- Mitglied
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Re: Waffengesetz 12.12.08
hier ein Link zur SPF: dort ist wirklich alles klar dargestellt
http://www.swiss-paintball-federation.ch/schweizer-waffengesetz-paintball.html
http://www.swiss-paintball-federation.ch/schweizer-waffengesetz-paintball.html
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